Inhouse - Schulung

Gefährdungsbeurteilung

Dauer:

2 Tage / 20 UE

Format:

Präsenz

Teilnehmer:

Max. 12

Abschluss:

Teilnahmebestätigung

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, zu dokumentieren und umzusetzen.

In der Praxis ist die Gefährdungsbeurteilung jedoch häufig unvollständig, nicht rechtssicher dokumentiert oder wird ohne die notwendige Fachkunde erstellt. Dabei gilt: Eine Arbeitsanweisung ohne zugrundeliegende Gefährdungsbeurteilung ist nicht rechtssicher und kann im Schadensfall zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Diese Schulung zur Gefährdungsbeurteilung vermittelt praxisnahes Wissen, um GBUs methodisch korrekt, rechtssicher und anwendungsbezogen durchzuführen. Teilnehmende lernen die gesetzlichen Anforderungen, die Methodik der Gefährdungsanalyse, den Einsatz von Beurteilungshilfen und den Aufbau eines dokumentierten Prozesses kennen. Vermittelt wird dieses Wissen anhand konkreter Übungen an realen Beispielen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen.

Direkt bei Ihnen vor Ort

Inhouse-Schulung

Unsere Schulungen bieten wir auch als Inhouse-Schulung an. Die Durchführung erfolgt direkt bei Ihnen im Unternehmen und ist bundesweit verfügbar.
Sie profitieren von kurzen Wegen, planbaren Terminen und hohen Praxisbezug in Ihrer gewohnten Arbeitsumgebung.

Unsere Inhouse-Schulungen basieren auf bewährten Schulungsinhalten.
Eine individuelle Anpassung an betriebliche Abläufe, Maschinen oder technische Gegebenheiten ist über unsere Schulungsentwicklung möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Vorteile einer Inhouse-Schulung:

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Mit unseren technischen Schulungen qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt für den sicheren und kompetenten Einsatz im Arbeitsalltag.

 

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Wir unterstützen Sie persönlich bei der Planung, Terminabstimmung und Organisation.

Anja Böpple – Ansprechpartnerin bei ITW-Schindler für die Beratung zur verantwortlichen Elektrofachkraft

Anja Böpple
Customer Relationship Manager

FAQS

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Je nach Struktur des Unternehmens kann diese Aufgabe auf fachkundige Personen wie Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit übertragen werden.

Die Teilnehmenden lernen, wie Gefährdungen identifiziert, Risiken bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Zusätzlich wird geübt, wie die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und Maßnahmen in einem Plan zusammengeführt werden.

Es werden die zentralen Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie relevante DGUV-Regelwerke und Technische Regeln wie TRBS 1111 vermittelt.

 

Ja. Die Schulung setzt keine besonderen Vorkenntnisse voraus. Sie richtet sich an alle, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen, mitgestalten oder deren Inhalte verstehen und im Alltag anwenden müssen.

Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung verbessert nicht nur den Arbeitsschutz, sondern reduziert auch rechtliche Risiken, unterstützt bei Audits und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit bei.

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