Inhouse - Schulung
Gefährdungsbeurteilung
Dauer:
2 Tage / 20 UE
Format:
Präsenz
Teilnehmer:
Max. 12
Abschluss:
Teilnahmebestätigung

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und laut § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, zu dokumentieren und umzusetzen.
In der Praxis ist die Gefährdungsbeurteilung jedoch häufig unvollständig, nicht rechtssicher dokumentiert oder wird ohne die notwendige Fachkunde erstellt. Dabei gilt: Eine Arbeitsanweisung ohne zugrundeliegende Gefährdungsbeurteilung ist nicht rechtssicher und kann im Schadensfall zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen.
Diese Schulung zur Gefährdungsbeurteilung vermittelt praxisnahes Wissen, um GBUs methodisch korrekt, rechtssicher und anwendungsbezogen durchzuführen. Teilnehmende lernen die gesetzlichen Anforderungen, die Methodik der Gefährdungsanalyse, den Einsatz von Beurteilungshilfen und den Aufbau eines dokumentierten Prozesses kennen. Vermittelt wird dieses Wissen anhand konkreter Übungen an realen Beispielen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen.
Inhalt:
Einführung in die Gefährdungsbeurteilung:
- Definition und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Methoden der Gefährdungsbeurteilung:
- Identifikation von Gefährdungen und Risiken
- Bewertung der Gefährdungen
- Festlegung von Schutzmaßnahmen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Praktische Umsetzung:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in verschiede-
nen Arbeitsbereichen - Fallbeispiele und Übungen
- Erstellung von Maßnahmenplänen
Für wen:
- Personen, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen sollen, beispielsweise Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte
für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Fachkräfte (VEFK, vGFK).
Sie lernen:
- die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu kennen und anzuwenden
- die Inhalte und den Nutzen einer GBU nachzuvollziehen und zu kommunizieren
- den Ablauf und die Methodik der GBU zu verstehen und in Ihrem Fachgebiet sicher anzuwenden
die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz geforderte Gefährdungsbeurteilung eigenständig durchzuführen und geeignete Maßnahmen gegen Gefährdungen abzuleiten
Direkt bei Ihnen vor Ort
Inhouse-Schulung
Unsere Schulungen bieten wir auch als Inhouse-Schulung an. Die Durchführung erfolgt direkt bei Ihnen im Unternehmen und ist bundesweit verfügbar.
Sie profitieren von kurzen Wegen, planbaren Terminen und hohen Praxisbezug in Ihrer gewohnten Arbeitsumgebung.
Unsere Inhouse-Schulungen basieren auf bewährten Schulungsinhalten.
Eine individuelle Anpassung an betriebliche Abläufe, Maschinen oder technische Gegebenheiten ist über unsere Schulungsentwicklung möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Vorteile einer Inhouse-Schulung:
- Keine Reisezeiten oder -kosten für Teilnehmende
- Bessere Planbarkeit durch Schulung im eigenen Haus
- Flexible Termin- und Formatgestaltung
Kontakt
Diese Schulung buchen
Mit unseren technischen Schulungen qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt für den sicheren und kompetenten Einsatz im Arbeitsalltag.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für eine Durchführung bei Ihnen im Unternehmen oder online an.
Wir unterstützen Sie persönlich bei der Planung, Terminabstimmung und Organisation.

Anja Böpple
Customer Relationship Manager
FAQS
Häufig gestellte Fragen
Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Je nach Struktur des Unternehmens kann diese Aufgabe auf fachkundige Personen wie Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit übertragen werden.
Was lernt man in der Schulung zur Gefährdungsbeurteilung konkret?
Die Teilnehmenden lernen, wie Gefährdungen identifiziert, Risiken bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Zusätzlich wird geübt, wie die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und Maßnahmen in einem Plan zusammengeführt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen werden in der Schulung behandelt?
Es werden die zentralen Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie relevante DGUV-Regelwerke und Technische Regeln wie TRBS 1111 vermittelt.
Ist die Schulung auch für Personen ohne spezielle Vorkenntnisse geeignet?
Ja. Die Schulung setzt keine besonderen Vorkenntnisse voraus. Sie richtet sich an alle, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen, mitgestalten oder deren Inhalte verstehen und im Alltag anwenden müssen.
Was bringt die Schulung dem Unternehmen?
Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung verbessert nicht nur den Arbeitsschutz, sondern reduziert auch rechtliche Risiken, unterstützt bei Audits und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit bei.