Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung
Hersteller, Betreiber und Importeure müssen auf dem Stand der Technik die Sicherheit Ihrer Maschinen und Produkte gewährleisten. Wir prüfen für Sie Ihre Anlagen auf Rechtssicherheit gemäß den EU-Richtlinien, dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung und können Ihnen Lösungen zu CE-Konformitätsbewertungsverfahren, wesentliche Veränderung von Maschinen und Prüfungen auf den Stand der Technik anbieten. Anhand einer sorgfältigen Analyse Ihrer Anlagen können wir Ihnen maßgeschneiderte Leistungen zu Ihrem Bedarf anbieten.
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CE-Konformitätsbewertungsverfahren:
Ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen zu müssen, kann mehrere Gründe haben. Zum einen müssen Hersteller und Importeure von Maschinen für die Einfuhr in die EU, den Verkauf oder den Eigenbedarf ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und die Maschinen mit der CE-Kennzeichnung versehen, wenn anwendbare Richtlinien dies fordern.
Betreiber von Maschinen müssen ein Konformitätsverfahren durchführen, sobald Maschinen während Umbaumaßnahmen wesentlich verändert oder bei Erweiterung Gesamtheiten geschaffen werden.
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die umzusetzenden Maßnahmen und welche Dokumentation Sie benötigen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Im CE-Konformitätsbewertungsverfahren führen wir eine Risikobeurteilung mit Risikoanalyse und Risikobewertung gemäß EN ISO 12100 durch, recherchieren anwendbare EU-Richtlinien und harmonisierte Normen und erstellen eine Betriebsanleitung inklusive der unterschriftsreifen Konformitätserklärung.
Stand der Technik bestehender Maschinen:
Betreiber müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig den Stand der Technik ihrer Maschinen überprüfen. Wir überprüfen für Sie anhand aktueller Regeln, Vorschriften und Normen, ob Ihre Maschinen den aktuellen Stand der Technik einhalten und geben Ihnen Maßnahmen zur Umsetzung an die Hand.
Umbauen, Erweitern oder Modernisieren von Maschinen:
Das Umbauen, Erweitern oder Modernisieren von Maschinen sind häufige Prozesse in Unternehmen. Bei diesen Vorhaben dürfen jedoch das Prüfen auf wesentliche Veränderung und das Schaffen von Gesamtheiten von Maschinen nicht außer Acht gelassen werden. Wird eine Maschine wesentlich verändert, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Bei der Prüfung werden mehrere Faktoren betrachtet, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam bewerten möchten. Beim Zusammenstellen oder Erweitern von Maschinen muss der Betreiber der Maschinen überprüfen, ob er eine Gesamtheit von Maschinen schafft. Dabei wird der produktionstechnische und sicherheitstechnische Zusammenhang betrachtet. Wird eine Gesamtheit geschaffen, muss auch hier ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Sobald Betreiber Konformitätsbewertungsverfahren in diesen Fällen durchführen müssen, werden sie zum Hersteller der Maschinen, bringen die CE-Kennzeichnung an und übernehmen die rechtliche Haftung. Wir möchten Ihnen helfen, dass Sie in allen Fällen rechtssicher bleiben.
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